Belehrung über Infektionsschutzgesetz

Heute durfte ich eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) über mich ergehen lassen. Bei angenehmen 35 Grad im Gesundheitsamt Bottrop. Das war keine schöne Sache und viel Neues habe ich zudem auch nicht gelernt.

Aber was soll’s, hauptsache, ich darf nun arbeiten!